AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieterkennzeichnung:
Die Website beträgt die Bezeichnung www.gern.bike und wird betrieben von:
Plansport e.V.
Mühlhausen 3 1/2
D-92280 Kastl
Vertreten durch:
Sven Hindl (1. Vorstand)
Siglinde Hindl (2. Vorstand)
Kontakt:
Telefon: +49 (0)173 – 82 99 5 77
E-Mail: hello@plansport.de
Sitz Kastl, VR 200 662
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2. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche von des Plansport e.V.; Sven Hindl (1. Vorstand), Mühlhausen 3 1/2, 92280 Kastl (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführten Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“) und regeln dass zwischen den Teilnehmern der Veranstaltungen und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die Plansport e.V. unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.
3. Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der sämtliche von dem Veranstalter in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen (Lebensalter, Geschlecht etc.) erfüllt. Die Veranstaltungsausschreibungen werden rechtzeitig zum Anmeldestart der jeweiligen Veranstaltung auf den Internetseiten des Veranstalters veröffentlicht.
Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen, Änderungen gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsausschreibung zu erklären, soweit diese nicht berechtigten Interessen der Teilnehmer zuwider laufen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmer über entsprechende Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Die Teilnahme an den Veranstaltungen unter Verwendung von unpassenden Sportgeräten jeglicher Art ist nicht gestattet. Von Teilnehmern mitgeführte Sportgeräte werden von dem Veranstalter jederzeit bis zum Abschluss der Veranstaltung eingezogen.
(3) Die Verwendung eines geprüfte Helme entsprechen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Ein Helm muss das Prüfzeichen mit der Europanorm DIN EN 1078 (CE) haben.
(3) Die Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsverordnung, die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festlegt und einzuhalten ist.
(5) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten des Veranstalters oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung.
(5) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss des Teilnehmers von der Zeitwertung (Disqualifizierung) auszusprechen.
(5) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung vor Ort, die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
4. Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Bevor sich ein Teamkapitän oder eine Einzelperson zu einer Veranstaltung anmelden kann, muss er sich auf den Internetseiten des Veranstalters unter Angabe aller gültigen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse usw. registrieren. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail” werden nicht angenommen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer (Team), für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die AGB für sich und – falls er ein Team anmeldet – für das gesamte Team.
(2) Die jeweilige Teilnehmergebühr wird von dem Veranstalter ausschließlich per Onlineüberweisung oder Kreditkartenbezahlung erhoben und ist sofort nach der Onlineanmeldung zu bezahlen. Zahlungen können dabei mit befreiender Wirkung ausschließlich auf die in der jeweiligen Rechnung genannten Bankverbindungen des Veranstalters erfolgen. Teilnehmer, die den Teilnehmerbeitrag nicht bis spätestens vier Wochen nach dem offiziellen, auf den Internetseiten des Veranstalters und in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung bekannt gegebenen Anmeldeschluss entrichtet haben, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern und personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nicht übertragbar.
(4) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an, oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch das Recht vorbehalten gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, dass der auf den Teilnehmer entfallende Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleisteten Teilnehmerbeitrag war.
(5) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer) fest, dass in der Ausschreibung der betreffenden Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Wird vom Veranstalter ein Losverfahren für die Vergabe von Teilnahmeplätzen festgelegt, so akzeptiert der Teilnehmer dieses Verfahren mit seiner Anmeldung, die von seiner Seite aus verbindlich ist. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(6) Eine Rückerstattung des bereits entrichteten Teilnehmerbeitrags durch den Veranstalter kommt nur im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung in Betracht. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen / Verlegungen und Covid-19-bedingt etc..
5. Haftungsausschluss
(1) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese absagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und insbesondere die auf den Internetseiten des Veranstalters sowie in der Veranstaltungsausschreibung enthaltenen Gesundheitshinweise zu beachten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
6. Datenerhebung und –verwertung
(1) Personenbezogene Daten sind Daten über die Identität der Teilnehmer. Darunter fallen Informationen wie z.B. der richtige Name des Teilnehmers, seine Anschrift oder das Geburtsdatum.
(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette, Speichermedien etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung auch für Presseveröffentlichungen, PR- und Werbezwecke verbreitet und veröffentlicht werden.
(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(5) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten für organisatorische Zwecke, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen auf den Internetseiten des Veranstalters weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie auf den Internetseiten des Veranstalters) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(7) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein.
(8) Der Teilnehmer erhält alle veranstaltungsrelevanten Informationen per Email-Newsletter. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der Email-Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner. Alle Teilnehmer können die Veranstaltungs-Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen.
7. Zeitnahme, regelwidriges Verhalten
(1) Wenn zur Teilnahme an der Veranstaltung ein Kontroll-Chip ausgegeben wird, dann wurde dieser vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
(2) Wird bei dem Event eine Startnummer verwendet, so ist diese gemäß den vom Veranstalter formulierten Anforderungen zu tragen. Sie kann den Kontroll-Chip enthalten. Wird die Startnummer vom Teilnehmer vergessen, verloren oder nicht getragen, besteht kein Recht auf Teilnahme. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer disqualifiziert.
8. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Amberg.
(3) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.